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Internationales Projektmanagement im Großanlagenbau
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Internationales Projektmanagement im Großanlagenbau

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Industriepraktikum

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Industriepraktikum

Gemäß der Fachprüfungsordnung des IPM-Masters ist jeder Student verpflichtet, ein Industriepraktikum zu absolvieren. Der Ablauf des Industriepraktikums wird in der Fachprüfungsordnung bzw. in den Praktikumsrichtlinien geregelt. Diese werden in Kürze auf diesen Seiten zu finden sein.

Zur Anerkennung eines Industriepraktikums ist dem Praktikantenamt eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle vorzulegen, aus der neben dem Namen des/der Praktikanten/in die Dauer des Praktikums und eine kurze, aber aussagefähige Beschreibung der absolvierten Tätigkeiten hervorgeht. Zur Ausstellung des Scheines für das Prüfungsamt ist zudem die Angabe der Matrikelnummer und des Studiengangs erforderlich.

Befreiung von Studienbeiträgen während des Praktikums?

Die Befreiung bzw. Beurlaubung während des Industriepraktikums oder auch eines Auslandssemesters ist uniweit geregelt: SBS §5. Der Antrag auf Beurlaubung muss spätestens 2 Monate nach Vorlesungsbeginn bei der Studentenkanzlei eingereicht werden. Diesem ist im Falle eines Pflichtpraktikums eine Kopie des Arbeitsvertrags und eine Bestätigung des Praktikantenamts beizufügen. Im Falle eines freiwilligen Praktikums ist eine Kopie des Arbeitsvertrags und eine Befürwortung des Sprechers der Studienkommission erforderlich. Können diese Unterlagen erst nach dem Praktikum eingereicht werden, so ist zunächst der Studienbeitrag zu entrichten und anschließend ein Antrag auf Rückerstattung zu stellen.

Sollten Sie Fragen zum Industriepraktikum haben, so wenden Sie sich bitte an:

Es konnte kein Kontakteintrag mit der angegebenen ID 71 gefunden werden.

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
Lehrstuhl für Prozessmaschinen und Anlagentechnik (iPAT)

Cauerstr. 4 / Haus 5
91058 Erlangen
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